CDU Kreisverband Trier-Saarburg

Leitantrag

Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur

Die neue Bundesregierung in der Großen Koalition unter Führung von Angela Merkel ist in der Pflicht, in ihrer Amtszeit die immer noch defizitären Verkehrsinfrastrukturen auf der Straße, auf der Schiene, in der Luft und zu Wasser in der Region Trier erneut aufzugreifen und politisch durchzusetzen. Die SPD hat dabei als Mitregierungspartei die von der CDU seit langem geforderten und in Teilen von ihr mit vertretenen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen nicht nur mit zu vertreten, sondern im Sinne der Region positiv mit zu entscheiden.

Wir fordern von der Bundesregierung deshalb:

Bereich Trier, Trier-Saarburg

1. die sofortige Neuaufnahme der Planung der Westumfahrung Trier
Die von der rot-grünen Bundesregierung veranlasste Herabstufung der Westumfahrung Trier in den „Weiteren Bedarf“ und das daraus resultierende Urteil des OVG Koblenz vom 12. Mai 2005 und der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.03.2006 haben den erstmals vorhandenen Planfeststellungsbeschluss „bedeutungslos“ werden lassen. Der Planfeststellungsbeschluss und die zehn Jahre währende Planung sind damit aufgehoben. Nur eine sofortige neue Planung der Westumfahrung Trier und die Bereitstellung der hierfür erforderlichen finanziellen Mittel kann sicherstellen, dass die Anbindung des Konz-Saarburger Wirtschaftsraumes und die damit verbundene wesentliche Entlastung des gesamten Trierer Moseltals aufgrund der bereits vorhandenen Untersuchungen relativ schnell und in einem überschaubaren Planungszeitraum wieder zu einer Planfeststellung führen können. Bedenkenswerte oder gar gleichwertige Alternativen für diese Planung sind nicht erkennbar.


2. die Planung der Nordumfahrung Trier als Direktverbindung von der A 1 zur A 64

Sie muss unabhängig von der bisherigen Einstufung im Bundesverkehrswegeplan nach der Rücknahme der Bewertung mit „hohem ökologischen Risiko“ sofort von dem Ende des heutigen Ausbaus der A 64 aus Richtung Luxemburg vor der Biewertalbrücke bis zur Anbindung an die A 1 / A 48 oberhalb von Schweich in allen Bereichen so detailliert umgesetzt werden können, dass bei der nächsten Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes eine bessere Einstufung in den „Vordringlichen Bedarf“ erreicht werden kann. Die Zustimmung zur Planung und ihre kostenmäßige Abdeckung kann sich nicht nur - wie bisher in der Presse zu lesen - auf den sog. „1. Bauabschnitt“, sondern muss sich auch auf den „2. Bauabschnitt“, also die gesamte Anbindung, erstrecken.

Die Nordumfahrung ist von großer Bedeutung für den überregionalen Fernverkehr bzw. den Ost-West-Verkehr in der Region. Vor allem die Stadt Trier und das Teilstück Autobahndreieck Moseltal bis Ehranger Brücke und die Ehranger Brücke selbst werden durch diese Baumaßnahme erheblich entlastet, da der Verkehr nicht mehr ins Moseltal geleitet wird. Dies bedeutet gleichzeitig eine wesentliche ökologische Entlastung des gesamten Talbereiches mit der Konsequenz, dass auch die seit langem an der Belastungsgrenze angelangte Ehranger Brücke ganz wesentlich an Verkehrsvolumen verlieren würde.

Erst damit wird eine vernünftige Sanierung der Ehranger Brücke sowie der Schweicher Hangbrücke und verschiedener Projekte in der Innenstadt von Trier, Moselufer und Ostallee überhaupt möglich.


3. die Planung der im „Vordringlichen Bedarf“ befindlichen Ortsumgehung
Konz-Könen (B 51)
Sie ist umgehend so durchzuführen, dass das Planfeststellungsverfahren durch das Land tatsächlich eingeleitet werden kann.

Nur so kann das Projekt den für die Finanzierung entscheidenden Fünf-Jahresplan für die Bundesfernstraßen, der voraussichtlich im Sommer 2006 fertig gestellt wird, tatsächlich noch erreichen.


4. die Aufnahme der Planungen für die als nachrangig im „Weiteren Bedarf“ eingestufte Ortsumgehung Ayl

Es wäre fatal, wenn dieses letzte durch eine Ortslage in Rheinland-Pfalz geführte Teilstück der B 51 zwischen Saarbrücken und Trier – obwohl im Flächennutzungsplan und in allen Bebauungsplänen eine konkrete Trasse bereits freigehalten ist – nicht in die Plan-feststellung B 51 mit einbezogen würde. Mit diesem letzten Teilstück wäre die B 51 in Rheinland-Pfalz ortsdurchfahrtsfrei.


Bereich Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Daun

1. die konsequente Fortführung der Planfeststellung der Restteile der A 1 von der Anschlussstelle Kelberg bis zur Anschlussstelle Blankenheim in Nordrhein-Westfalen in Absprache mit der Landesregierung NRW

Mit dem Ausbau dieses Teils der A 1 wäre eine konsequente Leitung des Schwerlast-verkehrs aus Nordrhein-Westfalen auf die A 48 bei Daun möglich. Die heutige Belastung der sog. „Bitburger“ resultiert im wesentlichen aus dem bei Blankenheim abgehenden Schwerlastverkehr in Richtung Prüm-Bitburg. Diese durchgehende Verkehrsführung A 1 / A 48 würde zu einer wesentlichen Entlastung dieser Strecke mit bis zu 4.000 LKW pro Tag führen und eine Festlegung des Schwerlastverkehrs auf die neue Trasse ermöglichen.


2. die Fortführung der Planung A 60 / B 50 und die Durchführung der letzten Planfeststellungen in diesem Bereich, insbesondere für den Hochmoselübergang

Der Ausbau dieser Straße würde eine konsequente Verbindung des gesamten Verkehrs sowohl aus dem Raum Nordrhein-Westfalen als auch Belgien in Richtung Rhein-Main-Gebiet ermöglichen. Durch den Ausbau der Anbindung aus dem Rhein-Main-Gebiet über die Anschlussstelle Rheinböllen zum Flughafen Hahn würde über den Ausbau der A 60 / B 50 eine neue Ost-West-Achse entstehen. Sie führt außerdem zu einer direkten Anbindung an die A 1 Richtung NRW, garantiert eine starke Entlastung der sog. „Bitburger“ und ermöglicht gleichzeitig eine schnelle Erreichbarkeit des Flughafens Hahn und des Rhein-Main-Gebietes aus dem Raum Trier, Trier-Saarburg, Luxemburg, Frankreich.


3. die Fortführung der Planung und die Planfeststellung des letzten Teilstücks der A 60 bis zur belgischen Grenze bei Steinebrück

Der Ausbau dieses letzten Teilstücks wäre die konsequente Fortsetzung der Anbindung an das belgische Autobahnnetz bis zum Knotenpunkt Verviers und ermöglicht gleichzeitig eine Anbindung des gesamten Raumes Aachen und der holländischen Provinz Limburg.


Mautausweichverkehr

1. Verkehrsordnungspolitische Entscheidungen für den Mautausweichverkehr, insbesondere auf der B 49, B 51 und B 52 sowie der Hunsrückhöhenstraße

Die LKW-Belastung auf der B 49 im Moseltal von Wasserbilligerbrück bis Trier ist im 2. Quartal 2005 um 54,6 %, im 3. Quartal um 67,5 % gestiegen.

Die mautbedingte Zunahme auf der B 51, der sog. „Bitburger“, ist zwar marginal, jedoch muss der Verkehr auf die erstmals vorhandene Ausweichroute A 60 umgeleitet werden. Die LKW-Belastung auf der „Bitburger“ ist nicht mehr steigerungsfähig. Der LKW-Verkehr zwischen Trier-Ehrang und Hermeskeil hat sich im 3. Quartal 2005 fast verdoppelt.

Die Situation auf der Hunsrückhöhenstraße in der Belastung durch LKW’s steigert sich ständig. Dies wird durch den geplanten Ausbau des Flughafens Hahn bei erwarteten 10 Mio. Passagieren und 360.000 to Fracht pro Jahr auch in Zukunft noch verstetigt.


Schienenanbindungen der Region

1. Aufnahme der Planungen für den im „Vordringlichen Bedarf“ befindlichen zweigleisigen Ausbau der Strecke Luxemburg – Trier (der einzigen deutsch- luxemburgischen Schienenverbindung)

Die Stadt Luxemburg wird ab 2007 an das französische Hochgeschwindigkeitsschienennetz angeschlossen. Gleichzeitig ist die Anbindung an das belgische Schienennetz in Richtung Brüssel abgeschlossen.

Für die – auch von der Luxemburger Seite gewünschte – Schienenanbindung nach Trier gibt es bisher, außer einem nur wenigen zugänglichen Gutachten, nicht einmal eine Anfangsplanung.


2. Verkehrsgerechter Ausbau der Anbindung Trier – Koblenz im Anschluss an die Schienenverbindung nach Luxemburg und in Richtung Metz – Nancy

Dies ist die logische Konsequenz der Planung des zweigleisigen Ausbaus der Strecke Trier-Luxemburg.


3. Verkehrsgerechter Erhalt der Anbindung Trier – Köln über die Eifelstrecke als wichtige Interregio-Strecke in der direkten Erschließung des Köln-Bonner Raumes

4. Der Ausbau der Obermosel-Strecke zu einer Anbindung nach Frankreich
(sog. „Saar-Moselle-Strecke“) zwischen Trier und Thionville zur Aufnahme des Personennahverkehrs
Die mögliche Umsetzung Anfang 2007 wird ausdrücklich begrüßt.


Fluganbindungen

1. Weiterer Ausbau des Flughafens Hahn und dessen verkehrsgerechte Anbindung

auf dem bisherigen Straßennetz im Hochwald und im Hunsrück sowohl in Richtung Rhein-Main als auch in Richtung Trier, Bitburg und Wittlich, solange die gewünschte Anbindung A 60 / B 50 nicht besteht. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Hunsrückhöhenstraße und des Teilstücks zwischen Mehring und Morbach.

2. Ausbau des Flugplatzes Bitburg als regionaler Industrieflughafen
Wegen der schwierigen planerischen Ergänzungen des Flughafens Luxemburg im Zonenluftfrachtaufkommen könnte der Flugplatz Bitburg wegen der kurzen Verkehrsdistanz eine wesentliche Ergänzung für die Luftfrachtversorgung der Region darstellen.

Die entsprechende Anbindung über Wolsfeld (B 247 / E 20) in Richtung Luxemburg und die Verbindung Echternach-Senningerberg (E 27 / N 11) sind vorhanden.


Schifffahrtsanbindungen

1. Sofortige Aufnahme der Planfeststellungsverfahren für die zweiten Schleusenkammern an allen Moselschleusen

Der Transport auf den Wasserstraßen Saar und Mosel hat beim vorhandenen Ausbau der Moselschleusen seinen Zenit erreicht. Es ist deshalb erforderlich, an allen Moselschleusen und im Bereich der Saar zwischen Dillingen und Konz die Planungen für eine Aufweitung des Transportaufkommens aufzunehmen. Dabei darf nicht vergessen werden, die Planungen so vorzunehmen, dass auch die Erschließung für die touristische Nutzung in der Binnenschifffahrt große Hotel- und Fahrgastschiffe mit berücksichtigt.


Datenanbindungen

1. Fortführung der Planung für die Versorgung der Region mit einem für alle vernünftig erreichbaren Datenzugang

Die vorhandene Versorgung der Region mit DSL ist im Verhältnis zu anderen Regionen unterprivilegiert. Obwohl im Wirtschaftsraum insbesondere zu Luxemburg ein Zugang zum Datennetz unerlässlich ist, gibt es seitens der beteiligten großen Unternehmen keine Überlegungen, die Datenversorgung über Kabel zu 100 % in diesem Bereich auszubauen.

Wir fordern deshalb die Versorgung dieses Bereiches über entsprechende Funkstrecken und die Unterstützung der Anbieter, insbesondere aus der Region, zur Herstellung dieses Datenzugangs für die 100 %-ige Versorgung des gesamten regionalen Bereiches.


Konz, im Mai 2006
Winfried Manns