Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes, die Planfeststellung des sogenannten „Moselaufstiegs“ für nicht rechtskräftig zu erklären, hält die CDU des Landkreises Trier-Saarburg für einen entscheidenden Schlag gegen die Infrastruktur in dieser Region.
Nach fast 30jährigem Kampf um diese wichtige überregionale Verbindung ist es nicht verständlich, warum das Gericht die Tatsache der Herausnahme aus dem vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes so bewertet, dass damit in den nächsten 10 Jahren eine Realisierung des Projektes nicht mehr möglich erscheint. Die Festlegungen des Bundesverkehrswegeplanes können bei einer Veränderung der Mehrheitsverhältnisse im Bund im Jahre 2006 jederzeit anders getroffen werden. Darüber hinaus ermöglicht die sogenannte 99er-Liste beim Bundesverkehrsministerium auch die Realisierung rechtskräftig planfestgestellter Baumaßnahmen im sogenannten „Weiteren Bedarf“. Wir fordern deshalb ausdrücklich die Landesregierung auf, Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts einzulegen und die entsprechenden Argumente vorzutragen.
Unabhängig von den juristischen Folgen wird damit deutlich, welchen „Bärendienst“ die rot-grüne Bundesregierung dieser Region erwiesen hat, als sie mit ihren Mehrheiten die im Bundesverkehrswegeplan im „Vordringlichen Bedarf“ befindliche Maßnahme bei der letzten Gesetzesänderung in den „Weiteren Bedarf“ zurückgestuft hat. Hätte sie dies nicht getan, wäre der sogenannte „Moselaufstieg“ derzeit die einzige in dieser Region verbliebene planfestgestellte Maßnahme, die sofort hätte umgesetzt werden können. Gerade der immer weiter zunehmende LKW-Verkehr in der Tallage hätte damit wesentlich reduziert, die Erreichbarkeit des Trierer Südens und der Bereich Konz/Saarburg wesentlich verbessert werden können. Dies, so der stellvertretende CDU-Kreisvorsitzende Winfried Manns, mache deutlich, wie die für diesen regionalen Bereich zuständigen politischen Vertreter von SPD und Grünen diese Region behandeln.