Am Bundesparteitag 2020 soll nach Vorstellung der Satzungskommission eine verbindliche Frauenquote beschlossen werden. Ab 1.1.2021 soll für Vorstandswahlen ab Kreisebene eine 5 verbindliche Frauenquote von 30 Prozent gelten; ab 1.1.2022 eine Quote von 40 Prozent. Ab 1.1.2023 gilt dann eine Quote von 50 Prozent.
Dem stellen wir uns als CDU-Kreisverband aus folgenden Gründen entgegen: Innerhalb der CDU sollte ein Klima freundschaftlichen Miteinanders bei der Mitgestaltung von 10 Politik vorherrschend sein. Eine starre Quotenregelung schafft voraussehbaren Unfrieden, indem ein nicht veränderliches Persönlichkeitsmerkmal, nämlich das Geschlecht, mitentscheidend für das aktive Einbringen in Parteigremien sein würde. Die CDU Trier-Saarburg setzt sich seit vielen Jahren für die Gleichstellung von Frauen und Männern ein, wie es in § 15 der CDU Statuten auch schon seit langem normiert ist. Entscheidend für die Besetzung von Parteiämtern ist dabei letztlich nicht das 15 Geschlecht, sondern sind das Engagement und die Qualifikation des jeweiligen Bewerbers oder der jeweiligen Bewerberin. Engagierte Frauen werden hierbei gleichermaßen wie engagierte Männer in unserem CDU-Kreisverband gefördert. Wir bemängeln den geringen Frauenanteil von 26 % - bezogen auf alle Mitglieder der CDU - und 20 setzen uns bei der Mitgliedergewinnung aktiv für eine Veränderung ein. Wir sind aber überzeugt davon, dass eine verbindliche Quotenregelung nicht zu einem höheren Frauenanteil führt. Hier liegen die Probleme anders. Wir sind der Auffassung, dass eine solche Quotenregelung zu einem feindseligen Reizklima in unseren Reihen führen würde. Engagierte Frauen, die bereits jetzt schon bevorzugt in Parteiführungsgremien gewählt werden, fühlten sich allein auf ihr Geschlecht reduziert, 25 und würden ungerechterweise als ‘Quoten-Frauen’ gehandelt. Engagierte Männer, die teilweise jahrelang erfolgreich für die Parteiinteressen in den Gremien eingetreten sind, würden brüskiert, wenn ihnen ihre weitere aktive Tätigkeit allein aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit verweigert würde. Die derzeit gängige Darstellung in der Öffentlichkeit, dass an Kreisparteitagen und in den Gremien 30 der Partei die Männer überrepräsentiert seien, verzerrt das Bild der CDU als einer Volkspartei und reduziert deren innere Verfasstheit eindimensional auf die Geschlechterfrage. Die vereinzelt dargestellten angeblichen Männerseilschaften, die in den sozialen Medien oder der öffentlichen Berichterstattung erwähnt werden, sind in das Reich der Märchen und Verschwörungstheorien zu verorten. 35 Auch die vor etlichen Jahren in die Statuten der CDU eingeführte Regelung, dass wenigstens ein Drittel Frauen in die Parteigremien gewählt werden sollte, führte offensichtlich nicht zu einer erhöhten Attraktivität der Partei für Frauen, wie die aktuelle Mitgliederstruktur beweist. Sollte jetzt eine verbindliche Quote von bis zu 50 % in der letzten Stufe eingeführt werden, sich aber der Anteil 40 von Frauen erwartungsgemäß nicht ändern, würde dies auf der anderen Seite zu einer starken Diskriminierung der Männer führen. Einer wie auch immer gearteten Geschlechterdiskriminierung treten wir deswegen entschieden entgegen. Vorstandswahlen und andere Abstimmungsprozesse innerhalb der CDU haben ausnahmslos 45 demokratischen Grundprinzipien zu folgen. Es gilt: Eine Person – eine Stimme. Dieser Grundsatz setzen unter anderem voraus, dass ein Bewerber unabhängig von seinem Geschlecht wählbar sein muss. Eine verbindliche Quotenregelung konterkariert diese allgemeinen demokratischen Wahlrechtsgrundsätze. Deshalb lehnen wir eine verbindliche innerparteiliche Frauenquote als undemokratisch ab.